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   BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91   

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https://dejure.org/1991,1225
BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91 (https://dejure.org/1991,1225)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1991 - 4 AZR 33/91 (https://dejure.org/1991,1225)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 (https://dejure.org/1991,1225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte - Versäumung der tariflichen Ausschlußfrist - Zugehörigkeit der Parteien zu den tarifschließenden Verbänden - Anerkennung des Studiums - Sechsjährige Bewährung in einer Tätigkeit - Beginn des Laufs der Bewährungszeit

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG 1985 Art. 1 § 2 Abs. 1; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte, auf welche der ... BAT Anwendung findet, vom 18.5.1982 Nr. 3.4
    Bewährungszeit für Teilzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 280
  • BB 1991, 2081
  • BB 1991, 2536
  • DB 1992, 584
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91
    Er trifft vielmehr insoweit überhaupt keine Regelung (vgl. BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91
    Die Parteien haben zwar auch die Anwendung des BAT einzelvertraglich vereinbart, was rechtlich unbedenklich zulässig ist (BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).
  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91
    Die Auslegung des Schreibens der Klägerin vom 7. April 1989 durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) oder gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln verstößt (BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat sich bislang nur mit dem Erlaß in der Fassung vom 20. November 1981 befaßt und ist im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen ist (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG § 2 Nr. 14; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 35; 7. Juli 1999 - 10 AZR 571/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 79; 24. Mai 2000 - 10 AZR 209/99 - ZTR 2000, 514).

    III BAT nicht erfüllt (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 14).

  • BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

    Solange die ausdrückliche Anerkennung nicht vorliegt, ist ein entsprechender Vergütungsanspruch nicht gegeben (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985).

    Da dies nicht von vornherein vorausgesetzt werden kann, bedarf es eines besonderen Überprüfungs- und Feststellungsverfahrens, das vom zuständigen Kultusministerium sachkundig durchgeführt oder veranlaßt werden kann (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 -, AP, aaO).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Es ist nämlich nichts Ungewöhnliches, wenn Vergütungsvorschriften die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände (hier 11-jährige Bewährung) anknüpfen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - und - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 13 und 14 zu § 2 BeschFG 1985 und vom 12. Januar 1994 - 4 AZR 102/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Rückwirkung von Gesetzen vgl. BAG Urteil vom 1. Dezember 1993 - 7 AZR 506/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 22 Sa 1950/12

    Geltendmachung der Grundvergütung nach höchster Lebensalterstufe - zugleich

    Um eine solche Konstellation handelte es sich in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen teilzeitbeschäftigter Lehrer, auf die nach § 3 q BAT a. F. der BAT keine Anwendung fand und deren Vergütungsanspruch sich wegen Verstoßes der Vergütungsvereinbarung gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten aus § 612 BGB ergab (vgl. etwa Urteile vom 25.09.1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG § 2 Nr. 14; 03.03.1993 - 10 AZR 36/92 - juris).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

    Vorliegend spricht auch nichts für eine Gleichwertigkeit mit den oben genannten Abschlüssen, die ggf. durch ein gesondertes förmliches Verfahren festzustellen wäre (vgl. BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 14).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Dies läßt die Berücksichtigung vor dem 1. Januar 1991 liegender Bewährungszeiten zu (so auch die Rechtsprechung des Senats zu einem in die Lehrerrichtlinien neu eingefügten vergleichbar gefaßten Eingruppierungsmerkmal, Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

    Da dies nicht von vornherein vorausgesetzt werden kann, kann ein Eingruppierungserlaß ein besonderes Überprüfungs- und Feststellungsverfahren vorsehen, das vom zuständigen Kultusministerium wegen seiner besonderen Sachkunde durchgeführt oder veranlaßt werden kann (BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Darin liegt keine unzulässige Rückwirkung von Bewährungszeiten (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 1989/00

    Eingruppierung, Lehrer, Nichterfüllerlass, Gleichwertigkeit eines Studiums an

  • LAG Hamm, 16.12.1997 - 5 Sa 157/97

    Höhe der Vergütung für die Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06

    Eingruppierung - Urlaubsgeld - betriebliche Übung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 3 Sa 75/95

    Arbeitsentgelt: Anwendung der Richtlinien des Finanzministeriums vom 18.05.1982

  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 102/93

    Tarifliche Eingruppierung eines Busfahrers - Erfüllung der erforderlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1992 - 2 Sa 557/91

    Vermögenswirksame Leistungen; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 133/92

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91

    Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft - Wirksamkeit einer

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 318/91

    Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft - Nichtigkeit einer

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